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In Österreich ist der Schwangerschaftsabbruch seit 1975 unter bestimmten Bedingungen straffrei. Die zentrale Regelung findet sich im Strafgesetzbuch (§ 97): Innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft – also etwa bis zur 12. Woche ab dem ersten Tag der letzten Periode – darf ein Abbruch ohne Angabe von Gründen durchgeführt werden, sofern ein Arzt involviert ist. Diese Fristenregelung gibt Frauen die Freiheit, selbst über ihren Körper zu entscheiden, und unterscheidet Österreich von Ländern mit strengeren Gesetzen.
Die sogenannte Fristenlösung bedeutet, dass bis zur 12. Schwangerschaftswoche keine rechtlichen Hürden bestehen – abgesehen davon, dass der Eingriff von einem qualifizierten Arzt vorgenommen werden muss. Bei Woman & Health erfüllen wir diese Anforderung mit unseren Fachärzten, die zu den erfahrensten in Europa zählen. Wichtig ist, die Schwangerschaftswoche genau zu bestimmen, was wir per Ultraschall tun. So stellen wir sicher, dass Sie innerhalb der gesetzlichen Grenzen handeln und die für Sie beste Methode wählen können – medikamentös bis zur 9. Woche oder operativ bis zur 14. Woche.
Nach Ablauf der 12-Wochen-Frist ist ein Schwangerschaftsabbruch nur noch unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Dazu zählen medizinische Indikationen, wie eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Mutter, sowie schwere Fehlbildungen des Fötus. Auch soziale Indikationen, etwa wenn die Schwangere minderjährig ist oder die Schwangerschaft durch eine Straftat entstanden ist, können eine Rolle spielen. In solchen Fällen ist eine ärztliche Bescheinigung nötig, und der Eingriff darf bis spätestens zur 24. Woche erfolgen. Wir beraten Sie einfühlsam zu diesen Ausnahmen und unterstützen Sie bei allen Schritten.
Im Gegensatz zu manchen anderen Ländern, wie Deutschland, gibt es in Österreich keine verpflichtende Beratung vor einem Abbruch. Das bedeutet, dass Sie keine Wartezeiten oder zusätzlichen Termine einplanen müssen. Bei Woman & Health nutzen wir diese Freiheit, um den Prozess so effizient wie möglich zu gestalten: Beratung, Untersuchung und Abbruch können bei uns in einem einzigen Termin erfolgen. Dennoch bieten wir freiwillige Gespräche an, falls Sie Unterstützung bei der Entscheidungsfindung wünschen.
Ein Punkt, der oft Fragen aufwirft, ist die Finanzierung. Schwangerschaftsabbrüche fallen in Österreich nicht unter die gesetzliche Krankenversicherung, sondern sind eine Privatleistung. Die Kosten variieren je nach Methode und Schwangerschaftswoche – bei uns liegen sie transparent zwischen 500 und 800 Euro. Wir legen Wert darauf, dass der Zugang für alle Frauen gewährleistet ist, und bieten in Notfällen flexible Lösungen an. Unser Ziel ist es, Ihnen maximale Sicherheit zu einem fairen Preis zu bieten.
Nach einem Abbruch ist Verhütung ein wichtiges Thema, auch aus rechtlicher Sicht. Eine erneute ungewollte Schwangerschaft kurz nach einem Abbruch könnte Sie wieder vor die Fristenfrage stellen. Bei Woman & Health bieten wir Österreichs größte Auswahl an Verhütungsmethoden, inklusive Spiralen, die wir direkt nach dem Eingriff einsetzen können. Dies ist nicht nur praktisch, sondern auch rechtlich unproblematisch, da es keine Einschränkungen für die Nachsorge gibt. Unsere Experten beraten Sie, damit Sie langfristig geschützt sind.
Die österreichische Gesetzeslage ist im internationalen Vergleich liberal. In Polen etwa ist der Abbruch fast vollständig verboten, während in den Niederlanden ähnlich wie bei uns eine Fristenregelung gilt, jedoch mit zusätzlicher Bedenkzeit. Österreichs Ansatz – keine Pflichtberatung, klare Fristen und medizinische Freiheit – wird von vielen Expertinnen als vorbildlich gesehen. Bei Woman & Health sind wir stolz, diese Freiheiten mit unserer Erfahrung und Professionalität zu unterstützen.
Die Gesetzeslage in Österreich gibt Ihnen als Frau klare Rechte und Optionen. Bei Woman & Health sorgen wir dafür, dass Sie diese voll ausschöpfen können – sei es durch unsere Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit, die Möglichkeit eines einzigen Termins oder die Expertise unserer Ärzte. Ob Sie sich in der Frist befinden oder eine Ausnahme prüfen möchten: Wir stehen Ihnen zur Seite. Wenn Sie Fragen zur rechtlichen Situation oder zum Ablauf haben, kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten.
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